Dabei sein – Beitragsordnung
Die Beitragsordnung regelt die Einzelheiten über die Pflichten und Rechte der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
I. Monatsbeiträge
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres | 6,50 Euro |
Erwachsene (§3 Nr. 1.1 der Vereinssatzung) | 8,50 Euro |
Teilnehmer mit Verordnung zahlen pro 15 Minuten Mehrleistung durch die RBS | 3,00 Euro |
Außerordentliche Mitglieder (aktive) | 5,50 Euro |
Außerordentliche Mitglieder (passive) | freiwilliger Beitrag, mind. 3,50 Euro |
Juristische Personen | freiwilliger Beitrag, mind. 55,00 Euro |
Herzsport Sonderregelung: (Arzt anwesend!) | 6,00 Euro (zusätzlicher Kostenaufwand) |
II. Rabatte
Für Familien reduziert sich der Beitrag aus Ziffer I für das 2. und jedes weitere Familienmitglied um 0,50 Euro.
III. Stundung, Erlass
Auf Antrag können die Beiträge vom Vorstand ganz oder teilweise gestundet oder erlassen werden. Mitglieder, die aus sozialen oder sonstigen Gründen eine Beitragsstundung bzw. einen Beitragserlass beantragen wollen, haben den entsprechenden Nachweis bis 1 Monat vor der jeweiligen Beitragserhebung zu erbringen.
IV. Zahlungsweise, Mahnverfahren
a) Der Beitrag (Ziffer I u. II) ist für die ersten 6 Monate des Geschäftsjahres im Februar, für die letzten 6 Monate im September fällig. Der Beitragseinzug erfolgt in der Regel durch Abbuchung. Gebühren, die durch fehlende Deckung oder unrichtige Angabe der Bankdaten entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
b) Mitglieder, die über kein Konto verfügen oder aus grundsätzlichen Erwägungen nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, haben ihre Beiträge nach Aufforderung durch den Verein zu den unter a) genannten Terminen auf das Vereinskonto einzuzahlen. Der Verein behält sich vor, für diese Mitglieder eine Verwaltungskostengebühr in Höhe von 2,50 Euro zu erheben. Diese ist zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
c) Bei anzumahnenden Beitragsversäumnissen wird jeweils eine Mahn- und Verwaltungsgebühr in Höhe von 2,50 Euro erhoben.
V. Eintritt, Austritt
a) Bei Eintritt in den Verein ist der Beitrag ab dem Monat, in dem das Eintrittsdatum liegt, zu zahlen. Der Beitrag wird mit dem ersten Beitragseinzug, der dem Eintritt folgt, fällig.
b) Der Austritt eines Mitglieds wird durch §3 Nr.3 der Vereinssatzung geregelt. Die Beiträge sind bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft zu zahlen. Etwaig zuviel gezahlte Beträge werden dem Mitglied erstattet.
VI. Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt durch Beschluss des Vorstands vom 10.04.2013 in Kraft.