Am 01.07.2017 zwischen 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr findet der RBS Kanuschnuppertag an der Bevertalsperre statt!
Auch in diesem Jahr bietet die RBS in Verbindung mit dem Behinderten -und Rehabilitationssportverband Nordrhein Westfalen, Bezirk 5 (BRSNW, Abteilung Wassersport/Kanu) den Kanuschnuppertag an!
Alle können mitmachen, keine Teilnahmegebühr!
Es handelt sich bei der Veranstaltung um eine Aktion, bei der Menschen mit und ohne Einschränkung unter Anleitung/Begleitung mit dem Kanu auf der Talsperre fahren können!
Unter der bewährten Leitung von Edgar Begier (Abteilung Wassersport/ Kanu des BRSNW) sowie der zusätzlichen Begleitung durch die DLRG-Hückeswagen, können auf der Veranstaltung Besucher erste Erfahrungen mit einem Kanu beim „RBS_Kanuschnuppertag“ machen.
Ort: Bever-Talsperre in Höhe der DLRG-Wachstation Hückeswagen
Uhrzeit: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Parken: „Zornige Ameise“ Großberghausen 2, 42499 Hückeswagen oder DLRG Hückeswagen e.V. – Wachstation, Großberghausen 22, 42499 Hückeswagen
Betreuung: Menschen (alt oder jung) die einer Betreuung bedürfen, müssen für die Betreuung selbst sorgen!
Verpflegung: Bitte denken Sie an die persönliche Verpflegung, denn dafür muss jeder selbst sorgen!
Badekleidung: Bitte denken Sie an Wechselkleidung/Handtücher/und Decken oder ähnliches zum Abtrochnen bzw. Ausruhen.etc..
Sicherheit: Erfahrene Bootsführer der Kanuabteilung sowie die zusätzliche Abstimmung sowie Begleitung mit/von der DLRG,
(Schwimmwesten sind für die Teilnehmer vorhanden!)
Absage: Auf der *Hompage der RBS wird, wenn notwendig, rechtzeitig eine Absage auf Grundlage eines entsprechenden Wetterberichtes eingestellt: *Link zur RBS: https://rbs-hueckeswagen.de/aktuelles
*AGB. Siehe unten!
*Allgemeine Veranstaltungsregeln!
Für den Wasserfahrzeugverkehr auf der Talsperre gelten die Regeln des Wupperverbandes –WVB-(siehe Hinweisschilder des WV).
Zusätzlich sind im Rahmen der Veranstaltung den Weisungen der Trainer /Übungsleiter/der DLRG sowie den Betreuern unbedingt Folge zu leisten.
Die Fahrzeugführer/Innen haben sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Nutzung der Kanu
Alle Boote befinden sich in einem techn. einwandfreien Zustand.
Bei Beschädigung oder Verlust berechnen wir die Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturkosten.
Für Schäden an Dritten und durch unsachgemäße Behandlung, insbesondere durch Fahrlässigkeit, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Das Betreten der Uferflächen ist auf eigene Gefahr und nur zum Ein- und Ausstieg an den dafür vorgesehenen Uferbereich zulässig. Den Hinweisen des Veranstalters hierzu ist unbedingt Folge zu leisten.
Bei der sonstigen Gewässernutzung gelten die Richtlinien des Talsperren Besitzers (WV).
Bei aufziehendem Sturm oder Gewitter ist die Kanufahrt umgehend abzubrechen bzw. die Anlegestelle wieder anzufahren! Entsprechenden Hinweisen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
Haftung:
Das Benutzen des Kanus ist mit dem Risiko des Ertrinkens verbunden. Auf dieses Risiko wird hiermit ausdrücklich hingewiesen.
Jede/er Teilnehmer/in hat eine Schwimmweste anzulegen, eine Mitfahrt ohne wird ausdrücklich untersagt!
Teilnehmer dürfen nicht unter Alkohol/Drogeneinfluss stehen!
Unsere oberste Prämisse:
Wir möchten so viel wie möglich auf die Wünsche der Teilnehmer eingehen! Im letzten Jahr war sogar ein Rollstuhlfahrer unter den Teilnehmern, für den eine ihn begleitende Fahrt mit dem Kanu zum besonderen Erlebnis wurde.
Wir wünschen allen Gästen eine gesunde und schöne Anreise sowie tolle Stunden am, auf oder im Wasser!
Der Vorstand
Gef.: R.T. Bilder: privat