RBS Hückeswagen – Rehabilitations- und Behindertensportgemeinschaft Hückeswagen e.V.

Rehabilitations- und Behindertensportgemeinschaft Hückeswagen e.V.

Satzung

Satzung

der

Rehabilitations- und Behinderten-

Sportgemeinschaft Hückeswagen e.V.

Vorbemerkung:

 

In der folgenden Satzung wird wegen der besseren Lesbarkeit die männliche Form verwendet, es sind aber selbstverständlich beide Geschlechter gemeint

 

 

§1 Name und Sitz des Vereins

1. Der Verein führt den Namen:

Rehabilitations- und Behinderten-Sportgemeinschaft Hückeswagen e.V.

(RBS Hückeswagen)

2. Sitz des Vereins ist Hückeswagen.

3. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen unter Nr. VR 363.

 

 

§2 Wesen und Zweck des Vereins

1. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

2. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung 1977 vom 16.03.1976 (BGBl. I, Nr. 29, Seite 613) in der jeweils gültigen Fassung.

3. Der Zweck des Vereins ist es, allen Menschen mit Behinderung die Teilnahme am Sport zu ermöglichen, um zur Erreichung und Sicherung der Rehabilitation beizutragen. Auch verpflichtet sich der Verein zur Förderung der sportlichen Jugendhilfe.

4. Der Zweck beinhaltet, den Sport zur Erhaltung und Wiedergewinnung der Gesundheit und körperlichen Leistungsfähigkeit sowie zur Stärkung der Eigeninitiative, der Selbstständigkeit und der sozialen Integration von Menschen mit Behinderung zu fördern und einzusetzen.

5. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

6. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

 

§3 Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft

1. Dem Verein können natürliche und juristische Personen beitreten. Der Verein besteht aus ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern.

1.1 Ordentliche Mitglieder sind Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohte Menschen und Menschen, die durch eine ärztliche Bescheinigung den Bedarf von Rehabilitationssport nachweisen können. Ordentliche Mitglieder können sämtliche Angebote des Vereins nutzen.

1.2 Außerordentliche Mitglieder fördern das Wesen und den Zweck des Vereins durch individuelle Leistungen, Geld oder Sachbeiträge. Sie nutzen in der Regel nicht die Angebote des Vereins.

1.3 Menschen, die als Begleitpersonen, Geschwister oder Partner ein ordentliches Mitglied bei der Nutzung der Vereinsangebote unterstützen, sind ebenfalls außerordentliche Mitglieder.

Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Der Aufnahmeantrag eines beschränkt Geschäftsfähigen oder Geschäftsunfähigen ist von einem gesetzlichen Vertreter zu stellen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Die Ablehnung ist dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen.

Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.

3. Die Mitgliedschaft im Verein erlischt

3.1 durch Austritt, der nur zum Ende eines jeden Quartals möglich ist und gegenüber dem Vorstand schriftlich, mindestens vier Wochen vorher, erklärt werden muss,

3.2 durch Auflösung,

3.3 durch Tod eines Mitgliedes oder

3.4 durch Ausschluss.

4. Der Vorstand kann mit Stimmenmehrheit seiner Mitglieder ein Mitglied ausschließen,

4.1 wenn es trotz schriftlicher Mahnung länger als ein Jahr mit der Zahlung eines Beitrages im Rückstand ist,

4.2 wenn sich das Mitglied vereinsschädigend verhalten hat.

Der Beschluss ist dem Mitglied schriftlich und begründet mitzuteilen. Gegen den Beschluss kann das betroffene Mitglied binnen vier Wochen nach Bekanntgabe des Ausschlusses Widerspruch erheben. Über den Widerspruch entscheidet die nächste Mitgliederversammlung mit Stimmenmehrheit endgültig.

 

 

§4 Beiträge

1. Die Höhe des monatlichen Beitrages wird der Mitgliederversammlung durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende empfohlen und ist von der Versammlung mit einfacher Mehrheit zu genehmigen.

2. Der gesetzliche Vertreter eines Vereinsmitgliedes verpflichtet sich mit dem Aufnahmegesuch für die Beitragsschulden des Vertretenen aufzukommen.

3. Einzelheiten zur Entrichtung des Beitrages werden durch den Vorstand in einer Beitragsordnung festgelegt.

 

 

 

§5 Organe der Vereins

1. Organe des Vereins sind:

1.1 die Mitgliederversammlung,

1.2 der Vorstand

2. Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.

3. Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit trifft der Vorstand. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.

4. Der Vorstand ist ermächtigt, Tätigkeiten für den Verein gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung oder Aufwandsentschädigung zu beauftragen. Maßgebend ist die Haushaltslage des Vereins.

5. Zur Erledigung der Geschäftsführungsaufgaben und zur Führung der Geschäftsstelle ist der Vorstand ermächtigt, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten, hauptamtlich Beschäftigte anzustellen.

6. Im Übrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon usw..

7. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit prüffähigen Belegen und Aufstellungen nachgewiesen werden.

 

 

§6 Die Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Ihre Beschlüsse sind für alle Organe und Mitglieder des Vereins bindend.

2. Die Mitgliederversammlung findet jährlich statt.

3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet auf Beschluss des Vorstandes statt oder wenn ein Drittel der Mitglieder des Vereins eine solche beantragt.

4. Die Einladung für die ordentliche Mitgliederversammlung hat schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin durch den Vorstand zu erfolgen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt in den Lokalteilen der ortsansässigen Presse (Bergische Morgenpost/Rheinische Post und Remscheider Generalanzeiger). Zur außerordentlichen Mitglieder-versammlung wird schriftlich eingeladen. Zusätzlich wird die Mitgliederversammlung auf der Internetseite (www.RBS-Hueckeswagen.de) bekanntgegeben.

5. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

6. Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende oder in dessen Vertretung der stellvertretende Vorsitzende. Ist keiner der Vorgenannten anwesend, so wählt die Versammlung mit Stimmenmehrheit einen Versammlungsleiter.

Der Versammlungsleiter bestimmt den Protokollführer.

7. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder offen durch Handzeichen, Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.

Eine geheime Abstimmung ist durchzuführen, wenn dies von mindestens 1/5 der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder verlangt wird.

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden.

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Versammlung das 16. Lebensjahr vollendet haben.

8. Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen. In dieser Niederschrift müssen alle Wahlergebnisse und alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung mit Angabe des Abstimmungsergebnisses protokolliert werden. Die Niederschrift ist von dem Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen.

 

 

§7 Der Vorstand

1. Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

dem Vorsitzenden

dem stellvertretenden Vorsitzenden

dem Kassierer

dem Sportwart

dem Jugendwart

dem oder den Ehrenvorsitzenden

2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für jeweils 2 Jahre gewählt, Wiederwahl ist zulässig. Beim Ausscheiden von einzelnen Vorstandsmitgliedern kann sich der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung durch Vorstandsbeschluss aus der Reihe der Mitglieder ergänzen.

3. Der Vorstand ist für die Leitung und die gesamte Geschäftsführung des Vereins verantwortlich. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Vorstand Ausschüsse bilden und/oder Beisitzer ernennen.

Für die Inanspruchnahme von Krediten ist die Mitgliederversammlung zuständig.

4. Der Vorstand kann sich durch Beschluss eine Geschäftsordnung geben.

5. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

6. Der Vorstand im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, §26, sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassierer. Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein.

Für Bankgeschäfte im Online-Verfahren vertritt einer von ihnen den Verein. Diese Geschäftsvorgänge sind, auch im Nachgang, durch ein zweites Vorstandsmitglied gegenzuzeichnen.

Für gewisse Geschäfte kann der Vorstand Vertreter gem. §30 Bürgerliches Gesetzbuch bestellen (z.B. für Vertretungen in Organisationen nach §12).

 

 

§8 Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder

Persönlichkeiten, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben, können zum/zur Ehrenvorsitzenden oder zum Ehrenmitglied ernannt werden.

 

 

 

§9 Kassenprüfung

1. Die Mitgliederversammlung wählt für die Kassenprüfung jährlich einen der beiden Kassenprüfer, jeweils für zwei Jahre. Die Kassenprüfer dürfen nicht Mitglied des Vorstandes sein und sonst keine Funktion im Verein ausüben. Wiederwahl ist erst nach einjähriger Pause möglich.

2. Die Kassenprüfer haben die Kassenführung und das Finanzgebahren des Vereins zu überwachen. Den Kassenprüfern stehen jederzeit die notwendigen Unterlagen zur Einsicht zur Verfügung.

 

 

§10 Satzungsänderungen

1. Satzungsänderungen sind mit 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder von der Mitgliederversammlung zu beschließen.

2. Anträge zur Satzungsänderung sind bei der Einladung zur Mitgliederversammlung den Mitgliedern bekanntzugeben.

 

 

§11 Haftung des Vereins

Für Schäden gleich welcher Art, die einem Vereinsmitglied aus der Teilnahme an den Veranstaltungen und Versammlungen des Vereins oder bei der Benutzung der Einrichtungen des Vereins entstanden sind, haftet der Verein, soweit der Versicherungsschutz aus den von ihm abgeschlossenen Versicherungsverträgen reicht. Darüber hinaus haftet der Verein nur, wenn einem Organmitglied oder einer sonstigen Person, für die er nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

 

 

§12 Beteiligungen und Mitgliedschaften des Vereins

1. Der Verein strebt die Mitgliedschaft in Fachverbänden und Dachorganisationen des Sports an. Näheres dazu regelt der Vorstand.

2. Der Verein ist berechtigt, selbst Mitglied in Vereinen zu werden bzw. sich an Vereinen zu beteiligen, die geeignet sind, den Vereinszweck zu fördern. Der Verein ist ebenfalls berechtigt, Gesellschaften zu errichten bzw. sich an Gesellschaften zu beteiligen.

Die Berechtigungen aus Satz 1 und 2 sind jedoch auf diejenigen Vereine und Gesellschaften beschränkt, die nach Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung den Anforderungen des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung 1977 in der jeweils gültigen Fassung entsprechen.

 

 

§13 Datenschutz im Verein

1. Zur Erfüllung der Zwecke des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein gespeichert, übermittelt und verändert.

2. Jedes Vereinsmitglied hat das Recht auf:

– Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten;

– Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind;

– Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt;

– Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war.

3. Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

 

 

§14 Auflösung des Vereins

1. Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden.

2. Die Auflösung des Vereins muss mit 3/4 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Vereins beschlossen werden.

3. Die beantragte Auflösung des Vereins muss bei der Einladung zur Mitgliederversammlung den Mitgliedern schriftlich bekanntgegeben werden.

4. Bei Auflösung des Vereins fällt das nach Erledigung aller Verbindlichkeiten vorhandene Vermögen an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft. Das Vermögen ist in jedem Fall unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Über die Art der Verwendung beschließt die auflösende Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Vereins mit Zustimmung des zuständigen Finanzamtes.

 

 

§15 Geschäftsjahr

Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.

 

 

§16 Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung tritt an dem Tage, an dem sie beschlossenen wird, in Kraft.

 

 

 

Hückeswagen, den 10.04.2013

Sportangebot-Old

Sportangebot  –Corona bedingte Änderungungen

Was bietet die RBS Hückeswagen?

Die RBS Hückeswagen ermöglicht fast allen Menschen mit Behinderung die Teilnahme am Sport, um zur Erreichung und Sicherung der Rehabilitation beizutragen.

Die RBS setzt den Sport zur Erhaltung und Wiedergewinnung der Gesundheit und der körperlichen Leistungsfähigkeit, sowie zur Stärkung der Eigeninitiative, der Selbstständigkeit und der sozialen Integration von Menschen mit Behinderung ein.

Außerdem fördert die RBS die Jugendhilfe.

Welche Übungsstunden bietet die RBS wann und wo in Hückeswagen an?

[widgetkit id=”40″]

  

  Wochentag  Uhrzeit Ort  
 Trockengymnastik für Erwachenen  (zur Zeit Islandstr. 30)  Montag  10.00 -10.45 Uhr  Altenzentrum Johannesstift  Plätze -frei-
Trockengymnastik für Erwachenen  (zur Zeit Islandstr. 30)  Montag  11.00 – 11.45 Uhr Altenzentrum Johannesstift Plätze -belegt-
Psychomotorik (Trampolin)  Gruppe    Montag  16.30 – 17.30 Uhr  Städtische Realschule Kölner Str. 53  Plätze -frei-
Osteoporose 
 Dienstag 10.00 – 11.00 Uhr  TBH-Halle Schnabelsmühle  Plätze -frei-
Gymnastik Montag 15.00 – 15.45 Uhr Städtische Realschule Kölner Str. 53 Plätze -frei-
         
Psychomotorik   Dienstag 16.30-17.30 Uhr Städtische Realschule Kölner Str. 53  Plätze -frei-
 Psychomotorik  Dienstag 17.30 – 18.30 Uhr Städtische Realschule Kölner Str. 53 Plätze -frei-
Boccia  Dienstag 18.30 – 19.30 Uhr  Städtische Realschule Kölner Str. 53  Plätze -frei-
 Psychomotorik

Mittwoch

 16.00 – 17.00 Uhr  Städtische Realschule Kölner Str. 53  Plätze -frei-
Tanzen für Senioren*innen  (bei Nachfragen 01779779508)   Mittwoch   15.00 – 16.30 Uhr Johannes Schmiesing Haus, Remscheid Hasten  Plätze -frei-
 Psychomotorik  Donnerstag  16.00 – 17.00 Uhr Don Bosco Kiga Wipperfürth  Plätze -frei-
 Psychomotorik Donnerstag  17.00 – 18.00 Uhr Don Bosco Kiga Wipperfürth  Plätze -frei-
 Ambulante Herzsportgruppe (unter ärztlicher Aufsicht)            Donnerstag  20.00 – 21.30 Uhr  Hauptschule Weststraße 41  Plätze -frei-
 Gymnastik Freitag    13.30 – 14.15 Uhr  Städtische Realschule Kölner Str. 53  Plätze -frei-
           
 Sport für Jugendliche und junge Erwachsene  Freitag  16.00 – 17 00 Uhr  Städtische Realschule Kölner Str. 53  Plätze -frei-
Integrative Judogruppe   Freitag 17.00 – 18.30 Uhr  Städtische Realschule Kölner Str. 53  Plätze -frei-

 

Kommen Sie bitte der Gesundheit zuliebe regelmäßig zu unseren Übungsstunden (Kosten siehe unter Beiträgen).

Gerne können Sie auch Ihren Partner mitbringen, denn „Gesunde“ werden nicht ausgeschlossen 🙂

 

Ergänzt wird das Angebot durch Maßnahmen im Rahmen von Kooperationen mit:

  • Förderschule: Schule Am Nordpark in Wuppertal
  • Förderschule Helen-Keller-Schule in Wiehl
  • Förderschule: Theodor-Andresen-Schule Düsseldorf
  • Haus Drei Birken, Wohnstätte der Lebenshilfe
  • Don-Bosco-Kiga, Wipperfürth
  • Wohnstätte der Lebenshilfe in Radevormwald

Sportangebot

Sportangebot

Was bietet die RBS Hückeswagen?

Die RBS Hückeswagen ermöglicht fast allen Menschen mit Behinderung die Teilnahme am Sport, um zur Erreichung und Sicherung der Rehabilitation beizutragen.

Die RBS setzt den Sport zur Erhaltung und Wiedergewinnung der Gesundheit und der körperlichen Leistungsfähigkeit, sowie zur Stärkung der Eigeninitiative, der Selbstständigkeit und der sozialen Integration von Menschen mit Behinderung ein.

Außerdem fördert die RBS die Jugendhilfe.

Welche Übungsstunden bietet die RBS wann und wo in Hückeswagen an?

[widgetkit id=”40″] 

Kommen Sie bitte der Gesundheit zuliebe regelmäßig zu unseren Übungsstunden (Kosten siehe unter Beiträgen).

Gerne können Sie auch Ihren Partner mitbringen, denn „Gesunde“ werden nicht ausgeschlossen 🙂

 

Ergänzt wird das Angebot durch Maßnahmen im Rahmen von Kooperationen mit:

  • Förderschule: Schule Am Nordpark in Wuppertal
  • Förderschule: Theodor-Andresen-Schule Düsseldorf
  • Haus Drei Birken, Wohnstätte der Lebenshilfe
  • Don-Bosco-Kiga, Wipperfürth
  • Wohnstätte der Lebenshilfe in Radevormwald

Sportangebot

Sportangebot

Was bietet die RBS Hückeswagen?

Die RBS Hückeswagen ermöglicht allen Menschen mit Behinderung die Teilnahme am Sport, um zur Erreichung und Sicherung der Rehabilitation beizutragen. Die RBS setzt den Sport zur Erhaltung und Wiedergewinnung der Gesundheit und der körperlichen Leistungsfähigkeit, sowie zur Stärkung der Eigeninitiative, der Selbstständigkeit und der sozialen Integration von Menschen mit Behinderung ein. Außerdem fördert die RBS die sportliche Jugendhilfe.

Welche Übungsstunden bietet die RBS wann und wo in Hückeswagen an?

Sportangebote (siehe Reiter Sportangebote)

Der Gesundheit zuliebe kommen Sie bitte regelmäßig zu unseren Übungsstunden. (Kosten siehe unter Beiträgen)

Gerne können Sie auch Ihren Partner mitbringen; „gesunde“ werden nicht ausgeschlossen! Ergänzt wird das Angebot durch Maßnahmen im Rahmen von Kooperationen mit:

  • Förderschule: Schule Am Nordpark in Wuppertal
  • Förderschule: Theodor-Andresen-Schule Düsseldorf
  • Frühförderung Lebenshilfe in Wipperfürth
  • Haus Drei Birken, Wohnstätte der Lebenshilfe
  • Lebenshilfe Bergisches Land
  • Don-Bosco-KiGA, Wipperfürth
  • Werkstatt Lebenshilfe Bergisches Land GmbH
  • Wohnstätte der Lebenshilfe in Radevormwald

Geschichte

Geschichte

Rehabilitations- und Behinderten-Sportgemeinschaft (RBS) Hückeswagen e.V.

29.11.1968: Vereinsgründung als Versehrtensportgemeinschaft
23.07.1982: Umbenennung in Behinderten-Sportgemeinschaft (BSG)
01.04.1995: Umbenennung in Rehabilitations- und Behinderten-Sportgemeinschaft (RBS)

Mitgliederentwicklung:

1968 bei Vereinsgründung => 23 Mitglieder
1969 Eintrag ins Vereinsregister
1982 => 70   Mitglieder
1995 => 140 Mitglieder
2015 => 302 Mitglieder
2016 => 215 Mitglieder
2017 => 219 Mitglieder
2018 => 231 Mitglieder
2019 => 225 Mitglieder
2020 => 206 Mitglieder
2021 => 214 Mitglieder
2022 => 130 Mitglieder

Mitarbeiter:

Ÿ rund 19 ehrenamtliche Übungsleiterinnen-/leiter/er und 11 Helferinnen/-helfer, 
Ÿ 3 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kernverwaltung des Vereins

RBS ist vertreten im:Ÿ

  • Vorstand des *BRSNW Bezirk 5Ÿ 
  • Förderverein der städtischen Jugendpflege in Hückeswagen
  • Arbeitskreis “Inklusion” in Hückeswagen
  • Förderndes Mitglied im Verein “Mittendrin, Menschen mit Behinderungen in Hückeswagen e.V.” 

Kooperationspartner der RBS 

  • Interessengemeinschaft der Frühschwimmer
  • Förderschule Am Nordpark in Wuppertal
  • Städtische Förderschule in Düsseldorf (Ski-Lehrgang)
  • Lebenshilfe Bergisches Land
  • Werkstatt Lebenshilfe Bergisches Land
  • Haus Drei Birken, Wohnstätte der Lebenshilfe
  • Frühförderung der Lebenshilfe in Wipperfürth
  • Don-Bosco-Kindergarten Wipperfürth

Wir über uns

Wir über uns

Vereinsinformation

Die Rehabilitations- und Behindertensportgemeinschaft (RBS) Hückeswagen e.V. gehört zu den größeren Vereinen in Hückeswagen. 1968 als Versehrtensportgemeinschaft gegründet und später in Behindertensportgemeinschaft umbenannt, stiegen die Mitgliederzahlen insbesondere in den 1990er Jahren stark an. Der Anstieg ist durch die Einbeziehung des Rehabilitationssportes begründet. Das Reha-Sport-Angebot wird in allen Altersgruppen rege genutzt, anteilig davon sind mit circa einem Drittel Kinder und Jugendliche.

Die nachfolgenden Informationen sollen die RBS Hückeswagen und ihr Selbstverständnis, ihre Zielsetzung, das Sportangebot, ihre Vernetzung in der Sportlandschaft und im sozialen Gefüge der Stadt Hückeswagen sowie die Zukunftsausrichtung des Vereins in groben Zügen vorstellen.

Leitbild der RBS Hückeswagen

Grundlage und Orientierung für die Arbeit der RBS Hückeswagen bildet das vor Jahren aufgestellte und stetig weiterentwickelte Leitbild des Vereins. Daraus ist als Kernaussage festzuhalten:

Die RBS hat sich zum Ziel gesetzt, möglichst vielen Menschen mit Behinderung oder sonstigen Einschränkungen die Teilnahme am Sport zu ermöglichen bzw. zur Sicherung oder Verbesserung des Wohlbefindens und der Rehabilitation mit beizutragen. Aus diesem Grund setzt die RBS den Sport zur Erhaltung und Wiedergewinnung der Gesundheit und der körperlichen Leistungsfähigkeit, sowie zur Stärkung der Eigeninitiative, der Selbstständigkeit und der sozialen Integration von Menschen mit Behinderung ein.

Dabei wird in der RBS die “Integration und Inklusion” von Anfang an gelebt!

Sportangebot

Um ihre Ziele zu erreichen, bietet die RBS ein umfangreiches Sportangebot an:

  • Gymnastik für Ältere und für Menschen mit und ohne Behinderung
  • Judo für Menschen mit Behinderung
  • Boccia
  • Leichtathletik
  • Wassergymnastik und Schwimmen, auch in integrativen Gruppen ( Bad-Lifter für Schwerbehinderte vorhanden!)
  • Ambulanter Herzsport
  • Sport bei Osteoporose
  • Diabetikersport
  • Psychomotorik
  • Bewegungsspiele in Gruppen
  • Tanzen

Die Teilnehmer an den Gruppenangeboten werden in verschiedenen Sportstätten (12) von rund 30 Übungsleitern und Helfer verantwortlich betreut. Das Team der Übungsleiter setzt sich zusammen aus Diplom-Sportlehrern, Sport- und Gymnastiklehrern, Heil- und Sonderpädagogen, Motopäden und den „ganz normalen“ Übungsleitern. Die Organisation im Verein wird durch 5 ehrenamtliche Mitarbeiter im Kernbereich der Vereinsverwaltung wahrgenommen.

Im Rahmen der Qualitätssicherung im Verein wird sichergestellt, dass durch die Beachtung von Vorgaben und Richtlinien im Reha- und Behindertensport, die Aus- und Weiterbildung der Übungsleiter auch über das vorgeschriebene Maß hinaus, die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter im Management des Vereins und die Aufklärung der Ärzte über die Wirkungen und Ziele des Rehabilitationssportes den Teilnehmern am Sport eine optimale Betreuung geboten wird.

Besonderheit im Sportangebot

Im Einklang mit dem Leitbild, bilden Kinder und Jugendliche eine besondere Zielgruppe der RBS. Hier steht vor allem die Förderung von Kindern mit mangelnden Bewegungserfahrungen im Vordergrund. Unter psychomotorischen Aspekten lernen Kinder, wieder Spaß und Lust an der Bewegung zu finden und ihre Defizite abzubauen. Die RBS ist ein vom Behinderten- und Rehabilitationssportverband (BRSNW) sowie vom LandesSportBund (LSB) anerkannter Verein.
Damit möglichst alle Altersklassen eine Betreuung erhalten können, hat der Verein eine Vernetzung der Vereinsleistung mit der Leistung anderer Anbieter verwirklicht. So arbeitet die RBS mit der Frühförderstelle der Lebenshilfe Bergisches Land zusammen. Hier werden Gruppenangebote neben der Einzeltherapie der Frühförderstelle angeboten.

Über das vorgenannte hinaus unterhält die RBS Hückeswagen weitere Kooperationen und freundschaftliche Verbindungen:

  • Interessengemeinschaft der Frühschwimmer
  • Altenzentrum Johannesstift
  • Förderschule “Schule Am Nordpark” in Wuppertal
  • Lebenshilfe im Bergischen Land e.V.
  • Werkstatt Lebenshilfe im Berg. Land GmbH
  • Haus Drei Birken, Wohnstätte der Lebenshilfe
  • Förderschule in Düsseldorf (Ski-Lehrgang)
  • Don Bosco Kindergarten Wipperfürth
  • TSV Bayer04 (Behindertensport-G-Judo) 

Die RBS ist Mitglied im:

  • BRSNW -Behinderten- und Rehabilitationssportverband NW-
  • LSB -Landessportbund NW- 
  • KSB -Kreissportbund Oberberg-
  • SSV -Stadtsportverband Hückeswagen-
  • IGF -Interessengemeinschaft der Frühschwimmer-

Die RBS ist:

  • Partner der Lebenshilfe 

 Ausweitung des Sportangebots, Zukunftsgedanken

Die Arbeit der RBS Hückeswagen und somit ihre Ziele werden eingeschränkt durch die vorhandene Infrastruktur in der Sportlandschaft Hückeswagens. Nicht nur die Verteilung auf verschiedene Sportstätten und dem dadurch entstehenden logistischen und finanziellen Aufwand, sondern auch die Auslastung der Sportstätten und die wenig bis gar nicht vorhandene Behindertenfreundlichkeit der Sportstätten verhindern eine Ausweitung und eine bessere Kundenorientierung des Sportangebotes.

Nachfragen von verschiedenen Selbsthilfegruppen oder anderen Einrichtungen zeigen Bedarfe bei Rollstuhlfahrern, Menschen mit Atemwegserkrankungen oder in der Krebsnachsorge auf. Diese Bedarfe können aus den genannten Gründen nicht befriedigt werden.

Vorstand

  Position

gewählt

Adresse

  Vorsitzende

Brigitte Thiel


  2. Vorsitzende

Gabriele Heyder

 
  Finanzen:

Katrin Katzwinkel

 
  Sportliche Leiterin:

Susann Bucksch

 
  Jugendwart:

Kai Katzwinkel

 
  Vereinsarzt:

Werner Fabig

 
       
  Geschäftsstelle   Wiehagener Str. 70,  42499 Hückeswagen, 02192 – 9289882 oder 932000, Fax: 02192- 93 20 02

Impressum

Rehabilitations- und Behindertensportgemeinschaft Hückeswagen e.V. Wiehagener Straße 70
42499 Hückeswagen

Tel. 02192-9289882 
E-Mail: info@rbs-hueckeswagen.de

Vorstand: Brigitte Thiel, Gabriele Heyder, Katrin Katzwinkel

Vereinsregister: eingetragen beim Amtsgericht Köln unter der Nummer: VR 800 363

Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft Köln, IBAN: DE23 3702 0500 0001 0285 00                   

HINWEISE

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir trotz sorgfältiger Überprüfung unserer Internetseiten keine Garantie für deren Richtigkeit übernehmen. Dies gilt insbesondere für alle genannten Preise, sowie Produktspezifikationen. Ebenfalls haben wir keinen Einfluss auf Lieferzeiten oder Verfügbarkeit von Produkten.

RBS haftet nicht für Schäden, die durch falsch oder unvollständig dargebotene Informationen verursacht werden. Wir appellieren in diesem Zusammenhang auch an die persönliche Verantwortung jedes Einzelnen.

KONZEPT | LAYOUT | UMSETZUNG

B | ZWEI | AGENTUR FÜR MARKETING UND KOMMUNIKATION

Fontanestrasse 20 | 42477 Radevormwald
Telefon | 02195 595987-0
Fax | 02195 595987-9
E-Mail | info@agentur-b-2.de
Internet | www.agentur-b-2.de

 

Haftungsausschluss

1. Inhalt des Onlineangebotes 
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

2. Verweise und Links 
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten (“Hyperlinks”), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

3. Urheber- und Kennzeichenrecht
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. 
Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.

4. Datenschutz 
Siehe Datenschutzerklärung

5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses 
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

6. Abmahnungen
Bei Domainstreitigkeiten, wettbewerbsrechtlichen Problemen oder ähnlichem, möchten wir Sie bitten, zur Abwendung unnötiger Rechtsstreitigkeiten und Kosten, mit uns schon bereits im Vorfeld Kontakt aufzunehmen. Die Kosten einer anwaltlichen Abmahnung, ohne mit uns als Betreiber dieser Seite Kontakt aufzunehmen, wird im Sinne von (§254 Abs.2 BGB) Schadensminderungspflicht, als unbegründet zurückgewiesen.

Home

[widgetkit id=”1″]

 

Die RBS setzt den Sport zur Erhaltung und Wiedergewinnung der Gesundheit und der körperlichen Leistungsfähigkeit, sowie zur Stärkung der Eigeninitiative, der Selbstständigkeit und der sozialen Integration von Menschen mit und ohne Behinderung ein. Außerdem fördert die RBS die sportliche Jugendhilfe. Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern durch unsere Seiten!


[widgetkit id=”4″]

Unsere Siegerinnen bei der Special Olympics in Essen

Unsere Siegerinnen bei der Special Olympics in Essen

Am 24.09.2016 fanden in diesem Jahr wieder die „Special Olympics“ unter Beteiligung der RBS in Essen statt. Voller Elan, fair und im Sinne der „Olympischen Idee“ nahmen unsere 3 Judoka , Fiona Heider, Lisa Eschbach und Laura Schwiergolik, die für TSV Bayer04 starten, an diesem Event teil.

P1010126 3

Nach dem Einzug der Fahne ging es in die Wettkämpfe! Die Wettkämpfe verlangten wieder alles erlernte ab:p1010145 So konnte anschließend besonders gefeiert werden.

P1010130 2

Nach dem Einzug der Fahne ging es in die Wettkämpfe!

Die Wettkämpfe verlangten wieder alles erlernte ab und so konnte anschließend besonders gefeiert werden:

Bild von links: Fiona Heider, Lisa Eschbach und Laura Schwiergolik.

Lisa Eschbach war besonders glücklich, denn sie hat den 1. Platz und somit die Goldmedaille in der Gewichtsklasse bis 70 Kg erkämpf, Fiona Heider erkämpfte in der gleichen Gewichtsklasse die Bronze-Medaille! Laura Schwie

rgolik stand ebenfalls ganz oben auf dem Siegerpodest, sie holte Gold in der Gewichtsklasse bis 64 Kg. Es lohnt sich im Training intensiv zu trainieren, denn dann stellt sich nicht nur der Erfolg ein, sondern es macht auch noch mehr Spaß;

was man hier sehen kann: 

Es war für alle ein schöner Wettkampftag, bei strahlendem Sonnenschein und für strahlende Sieger. Wir bedanken uns bei den Starterinnen für ihren super Einsatz, bei den Eltern und Betreuern für ihre Unterstützung sowie dem Veranstalter für die sehr gute Organisation dieses großen Events! Der Vorstand