RBS Hückeswagen – Rehabilitations- und Behindertensportgemeinschaft Hückeswagen e.V.

Rehabilitations- und Behindertensportgemeinschaft Hückeswagen e.V.

RBS-Team bei den „20. Bethel athletics“ erfolgreich am Start!

RBS-Team bei den „20. Bethel athletics“ erfolgreich am Start!

Wieder war ein kleines aber starkes Team aus Spo1rt

3

Bild von links: JürgenLöhmer, Christian Kemsies, Brigitte Thiel, hinten Christian Thiel, davor Fiona Heider und Laura Schwiergolik. Im Boccia konnten wir doppelte Siege davontragen: „Boccia mit Prominenten“ aus Bielefeld wurde 1x die Goldmedaille (Christian Kemsies) und 2x zweimal Silbermedaille (Christian Thiel, Jürgen Löhmer) errungen.

4

Im Wettkampf der Mannschaften siegten die RBS und holte zum 2. Mal (2014) den Wanderpokal nach Hückeswagen (Kemsies, Löhmer, Thiel).

5

Im Endspiel des Boccia-Turniers lagen unsere drei Starter nach drei Spielen 0:3 gegenüber der Mannschaft vom BEZ Halle zurück. Dann legte sich die Nervosität, und so wurde aus einen 0:3 ein 4:3. In zwei weiteren Spielen wurde die notwendige Punktzahl (11) zum Sieg bereits überschritten!

6

Der Turnier und Pokalsieg war erreicht! Bild Endspiel: Mannschaft RBS: Kemsies, Thiel, Löhmer Mannschaft BEZ Halle: Daniela Raatzke, Natja Weckmann, Patrick Leuschnert Auf dem Stockerl waren dann alle Tränen des Verlierers getrocknet und die Freude auf ein Wiedersehen im nächstem Jahr groß!

7

Bild von rechts:
1. Platz RBS (rote Shirts), 2. Platz BEZ Halle (weiße Shirts), 3. Platz BEZ-Halle (weiße Shirts):
Das RBS Boccia-Team wurde zu einem Turnier vom SV Brackwede nach Brackwede „Nocturne Supermelèe Brackwede“ Planetboule eingeladen. Das Turnier soll am 27.08.2016 stattfinden.

Judo

Im Judo belegte Laura Schwiergolik den 4. Platz, Fiona Heider den 5. Platz.
Für Laura war es diesmal ein schwieriges Unterfangen. Sie musste wegen mangelnder Kämpferinnen in ihrer Gewichtsklasse, in einer höheren Gewichtsklasse kämpfen. Sie konnte wählen zwischen einem kampflosen Sieg in ihrer eigentlichen Klasse, dann hätte sie die Goldmedaille bekommen oder einen schwereren Kampf in einer höheren Gewichtsklasse. Sie wollte aber gerne kämpfen! Das haben wir sehr bewundert. Laura und Fiona kämpften in der Wettkampfklasse II und waren über ihre Platzierungen zufrieden. Der Co-Trainer Christian Thiel strahlte wieder über seine „Mädels“.

Dabei sein

Dabei sein – Beitragsordnung

Die Beitragsordnung regelt die Einzelheiten über die Pflichten und Rechte der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

I. Monatsbeiträge

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres 6,50 Euro
Erwachsene (§3 Nr. 1.1 der Vereinssatzung) 8,50 Euro
Teilnehmer mit Verordnung zahlen pro 15 Minuten Mehrleistung durch die RBS 3,00 Euro
Außerordentliche Mitglieder (aktive) 5,50 Euro
Außerordentliche Mitglieder (passive) freiwilliger Beitrag, mind. 3,50 Euro
Juristische Personen freiwilliger Beitrag, mind. 55,00 Euro
Herzsport Sonderregelung: (Arzt anwesend!) 6,00 Euro (zusätzlicher Kostenaufwand)

II. Rabatte

Für Familien reduziert sich der Beitrag aus Ziffer I für das 2. und jedes weitere Familienmitglied um 0,50 Euro.

III. Stundung, Erlass

Auf Antrag können die Beiträge vom Vorstand ganz oder teilweise gestundet oder erlassen werden. Mitglieder, die aus sozialen oder sonstigen Gründen eine Beitragsstundung bzw. einen Beitragserlass beantragen wollen, haben den entsprechenden Nachweis bis 1 Monat vor der jeweiligen Beitragserhebung zu erbringen.

IV. Zahlungsweise, Mahnverfahren

a) Der Beitrag (Ziffer I u. II) ist für die ersten 6 Monate des Geschäftsjahres im Februar, für die letzten 6 Monate im September fällig. Der Beitragseinzug erfolgt in der Regel durch Abbuchung. Gebühren, die durch fehlende Deckung oder unrichtige Angabe der Bankdaten entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.

b) Mitglieder, die über kein Konto verfügen oder aus grundsätzlichen Erwägungen nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, haben ihre Beiträge nach Aufforderung durch den Verein zu den unter a) genannten Terminen auf das Vereinskonto einzuzahlen. Der Verein behält sich vor, für diese Mitglieder eine Verwaltungskostengebühr in Höhe von 2,50 Euro zu erheben. Diese ist zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

c) Bei anzumahnenden Beitragsversäumnissen wird jeweils eine Mahn- und Verwaltungsgebühr in Höhe von 2,50 Euro erhoben.

V. Eintritt, Austritt

a) Bei Eintritt in den Verein ist der Beitrag ab dem Monat, in dem das Eintrittsdatum liegt, zu zahlen. Der Beitrag wird mit dem ersten Beitragseinzug, der dem Eintritt folgt, fällig.

b) Der Austritt eines Mitglieds wird durch §3 Nr.3 der Vereinssatzung geregelt. Die Beiträge sind bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft zu zahlen. Etwaig zuviel gezahlte Beträge werden dem Mitglied erstattet.

VI. Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt durch Beschluss des Vorstands vom 10.04.2013 in Kraft.

 Aufnahmeantrag Verein  + Bankeinzugsermächtigung           

Austrittserklärung Formular

Satzung

Satzung

der

Rehabilitations- und Behinderten-

Sportgemeinschaft Hückeswagen e.V.

Vorbemerkung:

 

In der folgenden Satzung wird wegen der besseren Lesbarkeit die männliche Form verwendet, es sind aber selbstverständlich beide Geschlechter gemeint

 

 

§1 Name und Sitz des Vereins

1. Der Verein führt den Namen:

Rehabilitations- und Behinderten-Sportgemeinschaft Hückeswagen e.V.

(RBS Hückeswagen)

2. Sitz des Vereins ist Hückeswagen.

3. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen unter Nr. VR 363.

 

 

§2 Wesen und Zweck des Vereins

1. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

2. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung 1977 vom 16.03.1976 (BGBl. I, Nr. 29, Seite 613) in der jeweils gültigen Fassung.

3. Der Zweck des Vereins ist es, allen Menschen mit Behinderung die Teilnahme am Sport zu ermöglichen, um zur Erreichung und Sicherung der Rehabilitation beizutragen. Auch verpflichtet sich der Verein zur Förderung der sportlichen Jugendhilfe.

4. Der Zweck beinhaltet, den Sport zur Erhaltung und Wiedergewinnung der Gesundheit und körperlichen Leistungsfähigkeit sowie zur Stärkung der Eigeninitiative, der Selbstständigkeit und der sozialen Integration von Menschen mit Behinderung zu fördern und einzusetzen.

5. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

6. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

 

§3 Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft

1. Dem Verein können natürliche und juristische Personen beitreten. Der Verein besteht aus ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern.

1.1 Ordentliche Mitglieder sind Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohte Menschen und Menschen, die durch eine ärztliche Bescheinigung den Bedarf von Rehabilitationssport nachweisen können. Ordentliche Mitglieder können sämtliche Angebote des Vereins nutzen.

1.2 Außerordentliche Mitglieder fördern das Wesen und den Zweck des Vereins durch individuelle Leistungen, Geld oder Sachbeiträge. Sie nutzen in der Regel nicht die Angebote des Vereins.

1.3 Menschen, die als Begleitpersonen, Geschwister oder Partner ein ordentliches Mitglied bei der Nutzung der Vereinsangebote unterstützen, sind ebenfalls außerordentliche Mitglieder.

Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Der Aufnahmeantrag eines beschränkt Geschäftsfähigen oder Geschäftsunfähigen ist von einem gesetzlichen Vertreter zu stellen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Die Ablehnung ist dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen.

Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.

3. Die Mitgliedschaft im Verein erlischt

3.1 durch Austritt, der nur zum Ende eines jeden Quartals möglich ist und gegenüber dem Vorstand schriftlich, mindestens vier Wochen vorher, erklärt werden muss,

3.2 durch Auflösung,

3.3 durch Tod eines Mitgliedes oder

3.4 durch Ausschluss.

4. Der Vorstand kann mit Stimmenmehrheit seiner Mitglieder ein Mitglied ausschließen,

4.1 wenn es trotz schriftlicher Mahnung länger als ein Jahr mit der Zahlung eines Beitrages im Rückstand ist,

4.2 wenn sich das Mitglied vereinsschädigend verhalten hat.

Der Beschluss ist dem Mitglied schriftlich und begründet mitzuteilen. Gegen den Beschluss kann das betroffene Mitglied binnen vier Wochen nach Bekanntgabe des Ausschlusses Widerspruch erheben. Über den Widerspruch entscheidet die nächste Mitgliederversammlung mit Stimmenmehrheit endgültig.

 

 

§4 Beiträge

1. Die Höhe des monatlichen Beitrages wird der Mitgliederversammlung durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende empfohlen und ist von der Versammlung mit einfacher Mehrheit zu genehmigen.

2. Der gesetzliche Vertreter eines Vereinsmitgliedes verpflichtet sich mit dem Aufnahmegesuch für die Beitragsschulden des Vertretenen aufzukommen.

3. Einzelheiten zur Entrichtung des Beitrages werden durch den Vorstand in einer Beitragsordnung festgelegt.

 

 

 

§5 Organe der Vereins

1. Organe des Vereins sind:

1.1 die Mitgliederversammlung,

1.2 der Vorstand

2. Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.

3. Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit trifft der Vorstand. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.

4. Der Vorstand ist ermächtigt, Tätigkeiten für den Verein gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung oder Aufwandsentschädigung zu beauftragen. Maßgebend ist die Haushaltslage des Vereins.

5. Zur Erledigung der Geschäftsführungsaufgaben und zur Führung der Geschäftsstelle ist der Vorstand ermächtigt, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten, hauptamtlich Beschäftigte anzustellen.

6. Im Übrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon usw..

7. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit prüffähigen Belegen und Aufstellungen nachgewiesen werden.

 

 

§6 Die Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Ihre Beschlüsse sind für alle Organe und Mitglieder des Vereins bindend.

2. Die Mitgliederversammlung findet jährlich statt.

3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet auf Beschluss des Vorstandes statt oder wenn ein Drittel der Mitglieder des Vereins eine solche beantragt.

4. Die Einladung für die ordentliche Mitgliederversammlung hat schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin durch den Vorstand zu erfolgen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt in den Lokalteilen der ortsansässigen Presse (Bergische Morgenpost/Rheinische Post und Remscheider Generalanzeiger). Zur außerordentlichen Mitglieder-versammlung wird schriftlich eingeladen. Zusätzlich wird die Mitgliederversammlung auf der Internetseite (www.RBS-Hueckeswagen.de) bekanntgegeben.

5. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

6. Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende oder in dessen Vertretung der stellvertretende Vorsitzende. Ist keiner der Vorgenannten anwesend, so wählt die Versammlung mit Stimmenmehrheit einen Versammlungsleiter.

Der Versammlungsleiter bestimmt den Protokollführer.

7. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder offen durch Handzeichen, Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.

Eine geheime Abstimmung ist durchzuführen, wenn dies von mindestens 1/5 der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder verlangt wird.

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden.

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Versammlung das 16. Lebensjahr vollendet haben.

8. Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen. In dieser Niederschrift müssen alle Wahlergebnisse und alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung mit Angabe des Abstimmungsergebnisses protokolliert werden. Die Niederschrift ist von dem Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen.

 

 

§7 Der Vorstand

1. Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

dem Vorsitzenden

dem stellvertretenden Vorsitzenden

dem Kassierer

dem Sportwart

dem Jugendwart

dem oder den Ehrenvorsitzenden

2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für jeweils 2 Jahre gewählt, Wiederwahl ist zulässig. Beim Ausscheiden von einzelnen Vorstandsmitgliedern kann sich der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung durch Vorstandsbeschluss aus der Reihe der Mitglieder ergänzen.

3. Der Vorstand ist für die Leitung und die gesamte Geschäftsführung des Vereins verantwortlich. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Vorstand Ausschüsse bilden und/oder Beisitzer ernennen.

Für die Inanspruchnahme von Krediten ist die Mitgliederversammlung zuständig.

4. Der Vorstand kann sich durch Beschluss eine Geschäftsordnung geben.

5. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

6. Der Vorstand im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, §26, sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassierer. Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein.

Für Bankgeschäfte im Online-Verfahren vertritt einer von ihnen den Verein. Diese Geschäftsvorgänge sind, auch im Nachgang, durch ein zweites Vorstandsmitglied gegenzuzeichnen.

Für gewisse Geschäfte kann der Vorstand Vertreter gem. §30 Bürgerliches Gesetzbuch bestellen (z.B. für Vertretungen in Organisationen nach §12).

 

 

§8 Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder

Persönlichkeiten, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben, können zum/zur Ehrenvorsitzenden oder zum Ehrenmitglied ernannt werden.

 

 

 

§9 Kassenprüfung

1. Die Mitgliederversammlung wählt für die Kassenprüfung jährlich einen der beiden Kassenprüfer, jeweils für zwei Jahre. Die Kassenprüfer dürfen nicht Mitglied des Vorstandes sein und sonst keine Funktion im Verein ausüben. Wiederwahl ist erst nach einjähriger Pause möglich.

2. Die Kassenprüfer haben die Kassenführung und das Finanzgebahren des Vereins zu überwachen. Den Kassenprüfern stehen jederzeit die notwendigen Unterlagen zur Einsicht zur Verfügung.

 

 

§10 Satzungsänderungen

1. Satzungsänderungen sind mit 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder von der Mitgliederversammlung zu beschließen.

2. Anträge zur Satzungsänderung sind bei der Einladung zur Mitgliederversammlung den Mitgliedern bekanntzugeben.

 

 

§11 Haftung des Vereins

Für Schäden gleich welcher Art, die einem Vereinsmitglied aus der Teilnahme an den Veranstaltungen und Versammlungen des Vereins oder bei der Benutzung der Einrichtungen des Vereins entstanden sind, haftet der Verein, soweit der Versicherungsschutz aus den von ihm abgeschlossenen Versicherungsverträgen reicht. Darüber hinaus haftet der Verein nur, wenn einem Organmitglied oder einer sonstigen Person, für die er nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

 

 

§12 Beteiligungen und Mitgliedschaften des Vereins

1. Der Verein strebt die Mitgliedschaft in Fachverbänden und Dachorganisationen des Sports an. Näheres dazu regelt der Vorstand.

2. Der Verein ist berechtigt, selbst Mitglied in Vereinen zu werden bzw. sich an Vereinen zu beteiligen, die geeignet sind, den Vereinszweck zu fördern. Der Verein ist ebenfalls berechtigt, Gesellschaften zu errichten bzw. sich an Gesellschaften zu beteiligen.

Die Berechtigungen aus Satz 1 und 2 sind jedoch auf diejenigen Vereine und Gesellschaften beschränkt, die nach Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung den Anforderungen des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung 1977 in der jeweils gültigen Fassung entsprechen.

 

 

§13 Datenschutz im Verein

1. Zur Erfüllung der Zwecke des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein gespeichert, übermittelt und verändert.

2. Jedes Vereinsmitglied hat das Recht auf:

– Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten;

– Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind;

– Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt;

– Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war.

3. Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

 

 

§14 Auflösung des Vereins

1. Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden.

2. Die Auflösung des Vereins muss mit 3/4 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Vereins beschlossen werden.

3. Die beantragte Auflösung des Vereins muss bei der Einladung zur Mitgliederversammlung den Mitgliedern schriftlich bekanntgegeben werden.

4. Bei Auflösung des Vereins fällt das nach Erledigung aller Verbindlichkeiten vorhandene Vermögen an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft. Das Vermögen ist in jedem Fall unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Über die Art der Verwendung beschließt die auflösende Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Vereins mit Zustimmung des zuständigen Finanzamtes.

 

 

§15 Geschäftsjahr

Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.

 

 

§16 Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung tritt an dem Tage, an dem sie beschlossenen wird, in Kraft.

 

 

 

Hückeswagen, den 10.04.2013

Sportangebot-Old

Sportangebot  –Corona bedingte Änderungungen

Was bietet die RBS Hückeswagen?

Die RBS Hückeswagen ermöglicht fast allen Menschen mit Behinderung die Teilnahme am Sport, um zur Erreichung und Sicherung der Rehabilitation beizutragen.

Die RBS setzt den Sport zur Erhaltung und Wiedergewinnung der Gesundheit und der körperlichen Leistungsfähigkeit, sowie zur Stärkung der Eigeninitiative, der Selbstständigkeit und der sozialen Integration von Menschen mit Behinderung ein.

Außerdem fördert die RBS die Jugendhilfe.

Welche Übungsstunden bietet die RBS wann und wo in Hückeswagen an?

[widgetkit id=”40″]

  

  Wochentag  Uhrzeit Ort  
 Trockengymnastik für Erwachenen  (zur Zeit Islandstr. 30)  Montag  10.00 -10.45 Uhr  Altenzentrum Johannesstift  Plätze -frei-
Trockengymnastik für Erwachenen  (zur Zeit Islandstr. 30)  Montag  11.00 – 11.45 Uhr Altenzentrum Johannesstift Plätze -belegt-
Psychomotorik (Trampolin)  Gruppe    Montag  16.30 – 17.30 Uhr  Städtische Realschule Kölner Str. 53  Plätze -frei-
Osteoporose 
 Dienstag 10.00 – 11.00 Uhr  TBH-Halle Schnabelsmühle  Plätze -frei-
Gymnastik Montag 15.00 – 15.45 Uhr Städtische Realschule Kölner Str. 53 Plätze -frei-
         
Psychomotorik   Dienstag 16.30-17.30 Uhr Städtische Realschule Kölner Str. 53  Plätze -frei-
 Psychomotorik  Dienstag 17.30 – 18.30 Uhr Städtische Realschule Kölner Str. 53 Plätze -frei-
Boccia  Dienstag 18.30 – 19.30 Uhr  Städtische Realschule Kölner Str. 53  Plätze -frei-
 Psychomotorik

Mittwoch

 16.00 – 17.00 Uhr  Städtische Realschule Kölner Str. 53  Plätze -frei-
Tanzen für Senioren*innen  (bei Nachfragen 01779779508)   Mittwoch   15.00 – 16.30 Uhr Johannes Schmiesing Haus, Remscheid Hasten  Plätze -frei-
 Psychomotorik  Donnerstag  16.00 – 17.00 Uhr Don Bosco Kiga Wipperfürth  Plätze -frei-
 Psychomotorik Donnerstag  17.00 – 18.00 Uhr Don Bosco Kiga Wipperfürth  Plätze -frei-
 Ambulante Herzsportgruppe (unter ärztlicher Aufsicht)            Donnerstag  20.00 – 21.30 Uhr  Hauptschule Weststraße 41  Plätze -frei-
 Gymnastik Freitag    13.30 – 14.15 Uhr  Städtische Realschule Kölner Str. 53  Plätze -frei-
           
 Sport für Jugendliche und junge Erwachsene  Freitag  16.00 – 17 00 Uhr  Städtische Realschule Kölner Str. 53  Plätze -frei-
Integrative Judogruppe   Freitag 17.00 – 18.30 Uhr  Städtische Realschule Kölner Str. 53  Plätze -frei-

 

Kommen Sie bitte der Gesundheit zuliebe regelmäßig zu unseren Übungsstunden (Kosten siehe unter Beiträgen).

Gerne können Sie auch Ihren Partner mitbringen, denn „Gesunde“ werden nicht ausgeschlossen 🙂

 

Ergänzt wird das Angebot durch Maßnahmen im Rahmen von Kooperationen mit:

  • Förderschule: Schule Am Nordpark in Wuppertal
  • Förderschule Helen-Keller-Schule in Wiehl
  • Förderschule: Theodor-Andresen-Schule Düsseldorf
  • Haus Drei Birken, Wohnstätte der Lebenshilfe
  • Don-Bosco-Kiga, Wipperfürth
  • Wohnstätte der Lebenshilfe in Radevormwald

Sportangebot

Sportangebot

Was bietet die RBS Hückeswagen?

Die RBS Hückeswagen ermöglicht fast allen Menschen mit Behinderung die Teilnahme am Sport, um zur Erreichung und Sicherung der Rehabilitation beizutragen.

Die RBS setzt den Sport zur Erhaltung und Wiedergewinnung der Gesundheit und der körperlichen Leistungsfähigkeit, sowie zur Stärkung der Eigeninitiative, der Selbstständigkeit und der sozialen Integration von Menschen mit Behinderung ein.

Außerdem fördert die RBS die Jugendhilfe.

Welche Übungsstunden bietet die RBS wann und wo in Hückeswagen an?

[widgetkit id=”40″] 

Kommen Sie bitte der Gesundheit zuliebe regelmäßig zu unseren Übungsstunden (Kosten siehe unter Beiträgen).

Gerne können Sie auch Ihren Partner mitbringen, denn „Gesunde“ werden nicht ausgeschlossen 🙂

 

Ergänzt wird das Angebot durch Maßnahmen im Rahmen von Kooperationen mit:

  • Förderschule: Schule Am Nordpark in Wuppertal
  • Förderschule: Theodor-Andresen-Schule Düsseldorf
  • Haus Drei Birken, Wohnstätte der Lebenshilfe
  • Don-Bosco-Kiga, Wipperfürth
  • Wohnstätte der Lebenshilfe in Radevormwald

Sportangebot

Sportangebot

Was bietet die RBS Hückeswagen?

Die RBS Hückeswagen ermöglicht allen Menschen mit Behinderung die Teilnahme am Sport, um zur Erreichung und Sicherung der Rehabilitation beizutragen. Die RBS setzt den Sport zur Erhaltung und Wiedergewinnung der Gesundheit und der körperlichen Leistungsfähigkeit, sowie zur Stärkung der Eigeninitiative, der Selbstständigkeit und der sozialen Integration von Menschen mit Behinderung ein. Außerdem fördert die RBS die sportliche Jugendhilfe.

Welche Übungsstunden bietet die RBS wann und wo in Hückeswagen an?

Sportangebote (siehe Reiter Sportangebote)

Der Gesundheit zuliebe kommen Sie bitte regelmäßig zu unseren Übungsstunden. (Kosten siehe unter Beiträgen)

Gerne können Sie auch Ihren Partner mitbringen; „gesunde“ werden nicht ausgeschlossen! Ergänzt wird das Angebot durch Maßnahmen im Rahmen von Kooperationen mit:

  • Förderschule: Schule Am Nordpark in Wuppertal
  • Förderschule: Theodor-Andresen-Schule Düsseldorf
  • Frühförderung Lebenshilfe in Wipperfürth
  • Haus Drei Birken, Wohnstätte der Lebenshilfe
  • Lebenshilfe Bergisches Land
  • Don-Bosco-KiGA, Wipperfürth
  • Werkstatt Lebenshilfe Bergisches Land GmbH
  • Wohnstätte der Lebenshilfe in Radevormwald

Geschichte

Geschichte

Rehabilitations- und Behinderten-Sportgemeinschaft (RBS) Hückeswagen e.V.

29.11.1968: Vereinsgründung als Versehrtensportgemeinschaft
23.07.1982: Umbenennung in Behinderten-Sportgemeinschaft (BSG)
01.04.1995: Umbenennung in Rehabilitations- und Behinderten-Sportgemeinschaft (RBS)

Mitgliederentwicklung:

1968 bei Vereinsgründung => 23 Mitglieder
1969 Eintrag ins Vereinsregister
1982 => 70   Mitglieder
1995 => 140 Mitglieder
2015 => 302 Mitglieder
2016 => 215 Mitglieder
2017 => 219 Mitglieder
2018 => 231 Mitglieder
2019 => 225 Mitglieder
2020 => 206 Mitglieder
2021 => 214 Mitglieder
2022 => 130 Mitglieder

Mitarbeiter:

Ÿ rund 19 ehrenamtliche Übungsleiterinnen-/leiter/er und 11 Helferinnen/-helfer, 
Ÿ 3 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kernverwaltung des Vereins

RBS ist vertreten im:Ÿ

  • Vorstand des *BRSNW Bezirk 5Ÿ 
  • Förderverein der städtischen Jugendpflege in Hückeswagen
  • Arbeitskreis “Inklusion” in Hückeswagen
  • Förderndes Mitglied im Verein “Mittendrin, Menschen mit Behinderungen in Hückeswagen e.V.” 

Kooperationspartner der RBS 

  • Interessengemeinschaft der Frühschwimmer
  • Förderschule Am Nordpark in Wuppertal
  • Städtische Förderschule in Düsseldorf (Ski-Lehrgang)
  • Lebenshilfe Bergisches Land
  • Werkstatt Lebenshilfe Bergisches Land
  • Haus Drei Birken, Wohnstätte der Lebenshilfe
  • Frühförderung der Lebenshilfe in Wipperfürth
  • Don-Bosco-Kindergarten Wipperfürth

Wir über uns

Wir über uns

Vereinsinformation

Die Rehabilitations- und Behindertensportgemeinschaft (RBS) Hückeswagen e.V. gehört zu den größeren Vereinen in Hückeswagen. 1968 als Versehrtensportgemeinschaft gegründet und später in Behindertensportgemeinschaft umbenannt, stiegen die Mitgliederzahlen insbesondere in den 1990er Jahren stark an. Der Anstieg ist durch die Einbeziehung des Rehabilitationssportes begründet. Das Reha-Sport-Angebot wird in allen Altersgruppen rege genutzt, anteilig davon sind mit circa einem Drittel Kinder und Jugendliche.

Die nachfolgenden Informationen sollen die RBS Hückeswagen und ihr Selbstverständnis, ihre Zielsetzung, das Sportangebot, ihre Vernetzung in der Sportlandschaft und im sozialen Gefüge der Stadt Hückeswagen sowie die Zukunftsausrichtung des Vereins in groben Zügen vorstellen.

Leitbild der RBS Hückeswagen

Grundlage und Orientierung für die Arbeit der RBS Hückeswagen bildet das vor Jahren aufgestellte und stetig weiterentwickelte Leitbild des Vereins. Daraus ist als Kernaussage festzuhalten:

Die RBS hat sich zum Ziel gesetzt, möglichst vielen Menschen mit Behinderung oder sonstigen Einschränkungen die Teilnahme am Sport zu ermöglichen bzw. zur Sicherung oder Verbesserung des Wohlbefindens und der Rehabilitation mit beizutragen. Aus diesem Grund setzt die RBS den Sport zur Erhaltung und Wiedergewinnung der Gesundheit und der körperlichen Leistungsfähigkeit, sowie zur Stärkung der Eigeninitiative, der Selbstständigkeit und der sozialen Integration von Menschen mit Behinderung ein.

Dabei wird in der RBS die “Integration und Inklusion” von Anfang an gelebt!

Sportangebot

Um ihre Ziele zu erreichen, bietet die RBS ein umfangreiches Sportangebot an:

  • Gymnastik für Ältere und für Menschen mit und ohne Behinderung
  • Judo für Menschen mit Behinderung
  • Boccia
  • Leichtathletik
  • Wassergymnastik und Schwimmen, auch in integrativen Gruppen ( Bad-Lifter für Schwerbehinderte vorhanden!)
  • Ambulanter Herzsport
  • Sport bei Osteoporose
  • Diabetikersport
  • Psychomotorik
  • Bewegungsspiele in Gruppen
  • Tanzen

Die Teilnehmer an den Gruppenangeboten werden in verschiedenen Sportstätten (12) von rund 30 Übungsleitern und Helfer verantwortlich betreut. Das Team der Übungsleiter setzt sich zusammen aus Diplom-Sportlehrern, Sport- und Gymnastiklehrern, Heil- und Sonderpädagogen, Motopäden und den „ganz normalen“ Übungsleitern. Die Organisation im Verein wird durch 5 ehrenamtliche Mitarbeiter im Kernbereich der Vereinsverwaltung wahrgenommen.

Im Rahmen der Qualitätssicherung im Verein wird sichergestellt, dass durch die Beachtung von Vorgaben und Richtlinien im Reha- und Behindertensport, die Aus- und Weiterbildung der Übungsleiter auch über das vorgeschriebene Maß hinaus, die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter im Management des Vereins und die Aufklärung der Ärzte über die Wirkungen und Ziele des Rehabilitationssportes den Teilnehmern am Sport eine optimale Betreuung geboten wird.

Besonderheit im Sportangebot

Im Einklang mit dem Leitbild, bilden Kinder und Jugendliche eine besondere Zielgruppe der RBS. Hier steht vor allem die Förderung von Kindern mit mangelnden Bewegungserfahrungen im Vordergrund. Unter psychomotorischen Aspekten lernen Kinder, wieder Spaß und Lust an der Bewegung zu finden und ihre Defizite abzubauen. Die RBS ist ein vom Behinderten- und Rehabilitationssportverband (BRSNW) sowie vom LandesSportBund (LSB) anerkannter Verein.
Damit möglichst alle Altersklassen eine Betreuung erhalten können, hat der Verein eine Vernetzung der Vereinsleistung mit der Leistung anderer Anbieter verwirklicht. So arbeitet die RBS mit der Frühförderstelle der Lebenshilfe Bergisches Land zusammen. Hier werden Gruppenangebote neben der Einzeltherapie der Frühförderstelle angeboten.

Über das vorgenannte hinaus unterhält die RBS Hückeswagen weitere Kooperationen und freundschaftliche Verbindungen:

  • Interessengemeinschaft der Frühschwimmer
  • Altenzentrum Johannesstift
  • Förderschule “Schule Am Nordpark” in Wuppertal
  • Lebenshilfe im Bergischen Land e.V.
  • Werkstatt Lebenshilfe im Berg. Land GmbH
  • Haus Drei Birken, Wohnstätte der Lebenshilfe
  • Förderschule in Düsseldorf (Ski-Lehrgang)
  • Don Bosco Kindergarten Wipperfürth
  • TSV Bayer04 (Behindertensport-G-Judo) 

Die RBS ist Mitglied im:

  • BRSNW -Behinderten- und Rehabilitationssportverband NW-
  • LSB -Landessportbund NW- 
  • KSB -Kreissportbund Oberberg-
  • SSV -Stadtsportverband Hückeswagen-
  • IGF -Interessengemeinschaft der Frühschwimmer-

Die RBS ist:

  • Partner der Lebenshilfe 

 Ausweitung des Sportangebots, Zukunftsgedanken

Die Arbeit der RBS Hückeswagen und somit ihre Ziele werden eingeschränkt durch die vorhandene Infrastruktur in der Sportlandschaft Hückeswagens. Nicht nur die Verteilung auf verschiedene Sportstätten und dem dadurch entstehenden logistischen und finanziellen Aufwand, sondern auch die Auslastung der Sportstätten und die wenig bis gar nicht vorhandene Behindertenfreundlichkeit der Sportstätten verhindern eine Ausweitung und eine bessere Kundenorientierung des Sportangebotes.

Nachfragen von verschiedenen Selbsthilfegruppen oder anderen Einrichtungen zeigen Bedarfe bei Rollstuhlfahrern, Menschen mit Atemwegserkrankungen oder in der Krebsnachsorge auf. Diese Bedarfe können aus den genannten Gründen nicht befriedigt werden.

Vorstand

  Position

gewählt

Adresse

  Vorsitzende

Brigitte Thiel


  2. Vorsitzende

Gabriele Heyder

 
  Finanzen:

Katrin Katzwinkel

 
  Sportliche Leiterin:

Susann Bucksch

 
  Jugendwart:

Kai Katzwinkel

 
  Vereinsarzt:

Werner Fabig

 
       
  Geschäftsstelle   Wiehagener Str. 70,  42499 Hückeswagen, 02192 – 9289882 oder 932000, Fax: 02192- 93 20 02